
Streit um Anhörung zum Versammlungsgesetz
Zur Sitzung des Verfassungs- ,Rechts- und Europaausschusses am 31. März 2008 beantragte der NPD-Abgeordnete René Despang schon in der Feststellung der Tagesordnung eine öffentliche Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen über das Versammlungsgesetz (Entwurf der Staatsregierung und der NPD-Fraktion) durchzuführen.
Der stellvertretende Ausschußvorsitzende Enrico Bräunig (SPD) erklärte daraufhin, daß man darauf zurückkommen würde, wenn der Tagesordnungspunkt an der Reihe wäre. Als dies dann soweit war, meldete sich der Abgeordnete Despang erneut als erster zu Wort, um die Anhörung ein zu bringen. Der stellvertretende Vorsitzende Bräunig gab aber zuerst Marko Schiemann (CDU) das Wort, der für die Koalition sprach und eine gemeinsame Anhörung beantragte. René Despang stimmte dem für die NPD-Fraktion zu und Johannes Lichdi beantragte ebenfalls eine Anhörung.
Die Linksfraktion hingegen stellte den Antrag eine getrennte Anhörung durchzuführen, da die beiden Gesetzentwürfe unterschiedlicher Natur wären.
Daraufhin beantragte die Fraktion der Grünen eine kurze Auszeit und Dr. Martens von der FDP verkündete im Namen der FDP und der Grünen, daß man für eine gemeinsame Anhörung stimmen würde. Die Linkspartei blieb bei Ihrem Antrag. Da aber der Antrag der Koalition der weiterführende war, wurde dieser abgestimmt. Mit allen Stimmen außer der Linksfraktion wurde beschlossen, daß eine gemeinsame Anhörung am 2. Juni um 10.00 Uhr durchgeführt werden solle.
Der NPD-Abgeordnete René Despang erklärte dazu nach der Sitzung:
„Zuerst einmal möchte ich betonen, daß Herr Bräunig wahrscheinlich absichtlich einen Formfehler begangen hat. Er hätte nach dem Aufruf zu Punkt 4 zuerst mir das Wort geben müssen, da ich mich zuerst gemeldet hatte und da ich den Antrag einer öffentlichen Anhörung schon zu Beginn der Sitzung eingebracht hatte. Hier ging es nur darum, daß die Koalition nachträglich behaupten kann, sie hätte die Anhörung zuerst in den Landtag eingebracht, was aber nicht der Wahrheit entspricht.
Außerdem zeigt das Verhalten der Linksfraktion einmal mehr, wie verbohrt sie doch sind, denn es ist doch offensichtlich, daß beide Gesetzentwürfe zum gleichen Thema in den Ausschuß überwiesen wurden und somit auch gemeinsam behandelt werden müssen. Den Linken ging es doch nur darum, daß man den Gesetzentwurf der NPD-Fraktion nicht behandelt und die separate Anhörung der NPD wieder einmal boykottiert werden sollte. Daraus ist aber nun dank der Koalition nichts geworden und ich freue mich schon sehr auf die öffentliche Diskussion auch zu unserem Gesetzentwurf von den geladenen Experten.
Ich möchte Sie darum heute schon einladen, am 2. Juni zu der öffentlichen Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen zum Versammlungsgesetz vorbeizuschauen, um sich ein Bild zu verschaffen, wie die geladenen Experten auf unseren Gesetzentwurf reagieren werden.